Unter der Voraussetzung ihres bleibenden Werts können übernommen werden:
- Archive adliger Familien mit Sitz oder Besitzschwerpunkt im räumlichen Zuständigkeitsbereich (d. h. „Archivsprengel“).
- Nachlässe von Personen oder Familien mit überregionaler Wirkung oder einer Betätigung, die Politik, Gesellschaft und Kultur in den jeweiligen Landesteilen nachhaltig geprägt haben oder widerspiegeln.
- Nachlässe eines weiteren Personenkreises, wenn die Unterlagen eine hohe Aussagekraft für politische und soziale Ereignisse und Phänomene im jeweiligen Archivsprengel aufweisen.
- Autographen und Einzelschriftstücke grundsätzlich nur, wenn sie die vorhandene Überlieferung gezielt ergänzen.
- Unterlagen von Vereinen, Verbänden und Interessenvereinigungen, deren Tätigkeit überörtlich ausgerichtet ist und einen engen Zusammenhang mit dem politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Geschehen im Land bzw. der Region aufweist. Bei Aufgaben, die über dieses Gebiet hinausweisen, muss der Sitz der Institution in Rheinland-Pfalz liegen.
- Plakate, Flugschriften, Postkarten, Tonträger, Filme etc. - besonders bestehende Sammlungen - mit hoher Aussagekraft für politische und soziale Ereignisse und Phänomene im Archivsprengel. Einzelstücke werden nicht laufend gesammelt, sondern vorhandene Sammlungskomplexe gezielt ergänzt.
- Fotografien - Einzelstücke, kleinere Sammlungen und Bildarchive - soweit sie die Bildersammlungen der Landesarchive sinnvoll ergänzen.
Die Landesarchive stimmen den Erwerb nichtamtlicher Unterlagen mit Archiven, Bibliotheken, Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen ab, die einen Sammlungs- und Dokumentationsauftrag haben.