Das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz ist für die Übernahme und Archivierung der Zweitschriften der Zivilstands- und Personenstandsregister aus ganz Rheinland-Pfalz nach Ablauf der Fortführungsfristen zuständig. Die Fortführungsfristen betragen nach § 5 (5) PStG für Geburtsregister 110 Jahre, für Heiratsregister und Familienbücher 80 Jahre und für Sterberegister 30 Jahre. Rechtliche Grundlage für die Abgabepflicht sind § 7 Personenstandsgesetz (PStG) i. V. m. § 76 Abs. 4 PStG und § 8 Abs. 2 PersStDV RP.
Heiratsverkündigungsregister, Namensverzeichnisse, Dezennaltabellen sowie die bis einschließlich 1875 geführten Belegakten müssen ebenfalls an das Personenstandsarchiv abgegeben werden.
Für die Erstregister und die ab 1876 geführten Sammelakten sind die Kommunen zuständig.
Aufgrund der hohen Anzahl an abgebenden Stellen haben wir 2021 einen zehnjährigen Abgabeturnus eingeführt. Das Personenstandsarchiv wird am Anfang jeden Jahres auf diejenigen Standesämter zukommen, die turnusmäßig an der Reihe sind.
Michaela Hocke
Telefon 0261 87670497
LHAKo-Personenstandsarchiv(at)lav.rlp.de