Kommunalarchive bilden das Gedächtnis der Gemeinden, Städte und Kreise. Sie erhalten Informationen und Dokumente ihrer Geschichte und machen sie zugänglich und nutzbar. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherung der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie zum Verständnis der lokalen Geschichte. Kommunalarchive schlagen Brücken zwischen der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft kommunaler Gebietskörperschaften. Für die Bewahrung ihres geistigen Erbes, das sich in der archivalischen Überlieferung an Urkunden, Akten, Karten, Bildern, Tonträgern, Unterlagen aus digitalen Systemen usw. darstellt, tragen die kommunalen Gebietskörperschaften selbst die Verantwortung. 

Kommunale Archivpflege hat in den Landesarchiven eine lange Tradition. So werden hier zahlreiche kommunale Archivbestände verwahrt.

Nach § 2 des Landesarchivgesetzes Rheinland-Pfalz sind die Kreise und Kommunen verpflichtet, die Archivierung der bei ihnen anfallenden Unterlagen nach den archivgesetzlich vorgegebenen Grundsätzen zu regeln. Sie können dazu eigene bzw. mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gemeinsame Archive unterhalten oder ihre Unterlagen gegen eine Kostenbeteiligung in den Landesarchiven archivieren lassen. Eine Übereignung von Archivgut an die Landesarchive kommt nur in Ausnahmefällen in Frage.

Wie können Verwaltungen die Informationen archivieren, die einerseits für die Rechtssicherung Ihrer Kommune, ihrer Bürgerinnen und Bürger und andererseits für die Abbildung der historischen wie aktuellen lokalen Gesellschaft und Lebenswirklichkeit von Bedeutung sind?

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der kommunalen Archivpflege in den Landesarchiven unterstützen die Landkreise, Verbandsgemeinden und Gemeinden jederzeit gern bei der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags zur Archivierung ihrer Überlieferung.  

Dazu bieten wir u. a. an:

  • Beratung bei der Entscheidung für ein eigenes Kommunalarchiv oder einen Verwahrungs- und Verwaltungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz.
  • Beratung bei der Einrichtung und technischen Ausstattung von Archivräumen.
  • Beratung bei der Einstellung geeigneten Personals.
  • Beratung ehrenamtlicher Archivpfleger in nicht fachlich geführten Archiven.
  • Beratung bei präventiven und konservatorischen Maßnahmen zur Erhaltung von Archivbeständen.
  • Beratung bei der Schriftgutverwaltung.

Unsere archivfachliche Beratung erfolgt je nach Bedarf telefonisch, schriftlich oder persönlich an Ort und Stelle oder in Koblenz bzw. Speyer.

Landeshauptarchiv Koblenz
Dr. René Hanke 
r.hanke(at)lav.rlp.de

Landesarchiv Speyer
Dr. Julius Gerbracht
j.gerbracht(at)lav.rlp.de