Dass die Verfolgung, Beraubung, Freiheitsentzug, Vertreibung, Ermordung und Versklavung unter dem nationalsozialistischen Regime nicht „wieder gut gemacht“ werden konnte, scheint selbstverständlich. Ohne juristische Präzedenz wurde ein System geschaffen, das zu unterschiedlichsten Gesetzgebungen mit verschiedensten Anforderungen und Entscheidungsrahmen, wie in Berlin, Bayern, Hessen, Nordrhein (Felder 11-14) aber auch in Rheinland-Pfalz, führte. Nicht selten fanden sich Opfer nicht nur in der Konkurrenz untereinander, sondern sahen sich auch mit den Tätern, wie den Ariseuren, konfrontiert (Feld 16). Ebenso wurden die Opfer mit Regelungen konfrontiert, die u.A. Berufssoldaten oder Kriegsopfer materiell entlasteten. So war die Wiedergutmachung immer wieder von „Koppelungsgeschäften“ (Goschler: Schuld und Schulden, S. 176; Feld 20) dominiert. Trotz einheitlicher Bundesgesetzgebung durch die Bundesentschädigungsgesetze von 1953/56 mussten die Opfer teils unterschiedlichste Fragebögen zu ihren „Schäden“ ausfüllen, in denen sie nicht selten ihre Verfolgungstraumata immer und immer wieder darlegen sollten (Feld 29).
Das Landeshauptarchiv Koblenz hat vor kurzem vom Amt für Wiedergutmachung ca. 14.000 Akten von Wiedergutmachungsverfahren übernommen, die Anfang der 1950er Jahre auf Grundlage des Landesentschädigungsgesetzes entstanden sind. Die Akten wurden zwar vom Amt für Wiedergutmachung bereits erschlossen, die Einträge müssen jedoch vom Landeshauptarchiv Koblenz noch einmal, insbesondere zu den archivgesetzlichen Sperrfristen, überprüft und nachverzeichnet werden. Daher bitten wir um Verständnis, wenn es bei der Bereitstellung der Akten noch zu Verzögerungen kommen kann. Darüber hinaus hat das Landeshauptarchiv Koblenz damit begonnen, erste ausgewählte Entsperrungs- und Wiedergutmachungsakten aus den Beständen 540,001 und 540,002 zu digitalisieren und online zustellen (z. B. zum früheren Reichstagsabgeordneten des Zentrums Paul Gibbert, Best. 540,001 Nr. 2990, oder dem ehemaligen Bürgermeister von Montabaur und Landesvorsitzenden des Zentrums in Nassau Heinrich Roth, Best. 540,001 Nr. 2255).
Update: Nacherschließung der LEG-Wiedergutmachungsakten
Mit etwas mehr als 5000 Akten sind mittlerweile ca. die Hälfte der vor ca. zwei Jahren übernommenen Wiedergutmachungsakten nach dem Landesentschädigungsgesetz von 1950 (LEG) nacherschlossen worden. Etwa 10% dieser Akten stehen bereits als Digitalisat in unserem digitalen Lesesaal Apertus online (APERTUS) zur Verfügung. Erschließung und Digitalisierung werden durch die LAV weiter konsequent weitergeführt. Zu ausgewählten Fällen finden sich auf unserer Homepage Kurzbiographien, um auf individuelle Lebenswege und Schicksale beispielhaft aufmerksam zu machen (Schicksale . Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz). Die Wiedergutmachungsakten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1956 befinden sich hingegen noch beim Amt für Wiedergutmachung in Saarburg, das unter folgenden Kontaktformular erreichen können: Kontakt . Amt für Wiedergutmachung.
With just over 5,000 files, approximately half of the reparations files taken over around two years ago under the 1950 Landesentschädigungsgesetz (LEG) have now been catalogued. Around 10% of these files are already available online in digitised form in our digital reading room Apertus (APERTUS). The LAV is continuing to systematically carry out cataloguing and digitisation. Short biographies of selected cases can be found on our website to highlight individual life stories and fates as examples (Schicksale . Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz). The reparations files under the Bundesentschädigungsgesetz (BEG) of 1956, however, are still held by the Office for Reparations in Saarburg, which can be contacted via the following contact form: Kontakt . Amt für Wiedergutmachung.
Kontakt
Dr. Eike von Boetticher
E.Boetticher(at)lav.rlp.de
0261 9129-102





