Verwaltungs- und Verwahrungsvertrag
Kommunale Gebietskörperschaften können ihr Archivgut im Rahmen eines Verwahrungs- und Verwaltungsvertrages in den Landesarchiven archivieren lassen. Ein solcher Vertrag kann den Grundstein für die spätere Einrichtung eines eigenen Archivs bilden.
Die Dienstleistungen für unsere kommunalen Vertragspartner umfassen u. a.:
- Betreuung durch eine(n) bei den Landesarchiven beschäftigte(n) Archivar/eine Archivarin.
- Sichtung der Altregistratur und Ermittlung der Unterlagen, deren Bedeutung als historische Quelle oder für die Rechtssicherung ihre unbedingte Aufbewahrung erfordert ("Archivwürdigkeit").
- Übernahme der als archivwürdig bewerteten Unterlagen
- EDV-gestützte Erschließung der Unterlagen von historischem Wert und Erstellung eines Findbuchs.
- Präsentation der Erschließungsdaten über das Internet.
- Fachgerechte Lagerung des kommunalen Archivguts in den Magazinräumen der Landesarchive.
- Bereitstellung des kommunalen Archivguts im Lesesaal des Landeshauptarchivs Koblenz bzw. des Landesarchivs Speyer für die Einsichtnahme durch interessierte Bürger und Bürgerinnen und Beratung.
- Erteilung schriftlicher und mündlicher Auskünfte an Nutzer und Nutzerinnen ihres Archivguts.
- Erstellung von Reproduktionen von Archivgut.
- Beratung der Behörden bei der Schriftgutverwaltung.
- Befristete Versendung von Archivalien der abgebenden Behörden oder von deren Rechtsvorgängern an diese Behörden, wenn deren dienstliche Aufgaben es erfordern.
Verwahrungs- und Verwaltungsvertrag
Downloads
- Anbietungsliste Sachakten(18 KB)
- Hinweise zur Anbietungsliste Sachakten(8 KB)
- Anbietungsliste Personalakten(35 KB)
- Hinweise zur Anbietungsliste Personalakten(8 KB)
- Einführung elektronischer Aktenführung und -archivierung (618 KB)
- Checkliste für die Anbietung eines Fachverfahrens bzw. einer Datenbank(285 KB)