Verwaltungs- und Verwahrungsvertrag

Kommunale Gebietskörperschaften können ihr Archivgut im Rahmen eines Verwahrungs- und Verwaltungsvertrages in den Landesarchiven archivieren lassen. Ein solcher Vertrag kann den Grundstein für die spätere Einrichtung eines eigenen Archivs bilden.

Die Dienstleistungen für unsere kommunalen Vertragspartner umfassen u. a.:

  • Betreuung durch eine(n) bei den Landesarchiven beschäftigte(n) Archivar/eine Archivarin.
  • Sichtung der Altregistratur und Ermittlung der Unterlagen, deren Bedeutung als historische Quelle oder für die Rechtssicherung ihre unbedingte Aufbewahrung erfordert ("Archivwürdigkeit").
  • Übernahme der als archivwürdig bewerteten Unterlagen
  • EDV-gestützte Erschließung der Unterlagen von historischem Wert und Erstellung eines Findbuchs.
  • Präsentation der Erschließungsdaten über das Internet.
  • Fachgerechte Lagerung des kommunalen Archivguts in den Magazinräumen der Landesarchive.
  • Bereitstellung des kommunalen Archivguts im Lesesaal des Landeshauptarchivs Koblenz bzw. des Landesarchivs Speyer für die Einsichtnahme durch interessierte Bürger und Bürgerinnen und Beratung.
  • Erteilung schriftlicher und mündlicher Auskünfte an Nutzer und Nutzerinnen ihres Archivguts.
  • Erstellung von Reproduktionen von Archivgut.
  • Beratung der Behörden bei der Schriftgutverwaltung.
  • Befristete Versendung von Archivalien der abgebenden Behörden oder von deren Rechtsvorgängern an diese Behörden, wenn deren dienstliche Aufgaben es erfordern.