Das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2011 als eine Außenstelle des Landeshauptarchivs Koblenz eingerichtet. Es archiviert für das ganze Bundesland die Zweitschriften der Zivil- und Personenstandsregister, in denen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle der Bevölkerung beurkundet sind. Für die Erstschriften sind die Kommunen zuständig. Besonders für die Familienforschung sind diese Unterlagen von grundlegender Bedeutung.
Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 1.1.2009 werden Personenstandsregister nach Ablauf der Fortführungsfristen an die Archive abgegeben. Die Fortführungsfristen betragen für Geburtsregister 110 Jahre, für Heiratsregister 80 Jahre und für Sterberegister 30 Jahre. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Abgabe der Register durch die Standesämter nach einem vom Personenstandsarchiv festgelegten 10-jährigen Turnus erfolgt und die Neuzugänge nicht sofort bearbeitet werden können.
Überlieferung
In den besetzten linksrheinischen Landesteilen des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz führte Frankreich 1798 dauerhaft das zivile Personenstandswesen ein. Die Registerführung oblag den Gemeinden. Auch nach Ende der französischen Herrschaft behielt man die Führung der Zivilstandsregister bei. 1874 wurden in Preußen und 1876 im ganzen Deutschen Reich Personenstandsregister eingeführt, die die Zivilstandsregister ablösten. Zuständig waren jetzt die neu eingerichteten Standesämter.
In den linksrheinischen Kreisen des Bundeslandes beginnt die Überlieferung also bereits 1798 (vereinzelt auch schon zwischen 1792 und 1797), in den rechtsrheinischen Kreisen in der Regel erst im Jahr 1874.
Folgende Unterlagen befinden sich im Personenstandsarchiv:
• Geburtsregister
• Heiratsregister und Familienbücher
• Sterberegister
• Heiratsverkündigungsregister (Aufgebote) bis 1875
• Vereinzelt Scheidungs- und Adoptionsregister
• Belegakten zu den Zivilstandsregistern bis 1875
• Dezennaltabellen (zehnjährig geführte, alphabetische Listen der Personenstandsfälle)