Die Benutzung der archivierten Unterlagen in den Archiven der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz steht nach Maßgabe der archivrechtlichen Vorschriften grundsätzlich jedem offen. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Archive, die hier verwahrten Unterlagen für Interessierte zur Nutzung bereitzustellen. Die Landesarchivverwaltung ermöglicht einen Zugang zu Informationen. Als Benutzerin und Benutzer haben Sie sogar ein verbrieftes Recht, Archivgut der Landesarchive in Koblenz mit seinen Außenstellen und Speyer einzusehen. Festgeschrieben ist es im Archivgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Es ermöglicht die Vermittlung zwischen den konkurrierenden Verfassungsprinzipien des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) einerseits und der Forschungsfreiheit andererseits.

Je nach Ihren Wünschen und Interessen können darüber hinaus die Gebührenordnungen relevant werden. Weitere Rechte, aber auch Pflichten, die bei der Benutzung in den Landesarchiven gelten, sind in der Benutzungsordnung festgelegt. Außerdem finden Sie hier Rechtsnormen, die für das Handeln der Landesarchive relevant sind.