Die Nutzung von Archivgut in den Lesesälen und der Download von Archivalienreproduktionen über APERTUS sind gebührenfrei.
Für weitergehende Dienstleistungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz – insbesondere für über eine Datenbankabfrage hinausgehende Recherchearbeiten bei schriftlichen Anfragen oder das Anfertigen von Reproduktionen – werden Gebühren erhoben, die vorab per Kostenvoranschlag kommuniziert werden.
Während sich die Recherche im Archiv nach dem benötigten Zeitaufwand bemisst, werden Gebühren für Reproduktionen gemäß Landesarchivgebührenverordnung festgesetzt.
Gebühren für Beglaubigungen
Die Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art wurde angepasst. Nach einer Vergleichsabfrage bei anderen Archiven wird eine Anhebung der Gebühr für Beglaubigungen auf 5,00 EUR festgesetzt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese Gebühr je Beglaubigungsvorgang zu erheben ist. Die Festsetzung der Gebühr gilt seit dem 01.07.2019.
Gebühren
Landesgebührengesetz
Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)
Landesverordnung über die Gebühren im Bereich der Landesarchivverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Allgemeinverfügung zu Veröffentlichungsgenehmigungen und –gebühren
Verfügung zur Reduzierung der Gebühren für Scans durch Personal