Die Übernahme nichtamtlicher Unterlagen zielt darauf, im Verbund mit anderen Archiven, Bibliotheken, Museen und Dokumentationsstellen die politische und gesellschaftliche Realität sowie das kulturelle Leben im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz angemessen abzubilden und das Quellenangebot für historische Forschungen über das behördliche Archivgut hinaus zu erweitern.

Nach Maßgabe von § 6 (3) Landesarchivgesetz prüft die Landesarchivverwaltung bei der Übernahme von Unterlagen natürlicher oder juristischer Personen des Privatrechts sorgfältig, ob ein öffentliches Interesse an der Archivierung besteht.

Übernahmen bedürfen immer der Schriftform (Schenkungserklärung, Depositalvertrag, Kaufvertrag).

Bei den zum Download eingestellten Verträgen handelt es sich um Muster. Diese können individuell angepasst werden.