Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz
Die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz besteht aus dem Landeshauptarchiv Koblenz und dem Landesarchiv Speyer.
(Landesarchivgesetz Rheinland-Pfalz § 5)
Die Landesarchive sind das Gedächtnis von Gesellschaft und Verwaltung. Ihnen obliegt die systematische Erfassung, Erschließung, Erhaltung, Lagerung, Auswertung und Bereitstellung von Archivgut.
Archivgut sind archivisch bewertete Unterlagen von bleibendem Wert, die bei den mehr als 500 anbietungspflichtigen/schriftgutproduzierenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz entstanden sind und denen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung, für Erforschung oder Verständnis der Geschichte oder für berechtigte Belange der Bürger Bedeutung zukommt.
Die Zuständigkeit der Landesarchive erstreckt sich auch auf das Archivgut der früher im Raum des heutigen Rheinland-Pfalz bestehenden Staaten, Länder und Institutionen von der Zeit des Alten Reiches bis zur Gründung des Landes.
Ferner können die Landesarchive im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages unter bestimmten Voraussetzungen Archivgut von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbänden, Parteien, Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen betreuen.