Familienforschung setzt immer ein systematisches Vorgehen voraus, um zu guten Ergebnissen zu gelangen. Stellen Sie also erst einmal zusammen, was sich an Dokumenten in Ihrem Besitz befindet und was für Informationen Angehörige anbieten können. Bitte überprüfen Sie auch, ob zu einzelnen Orten oder Familien bereits publizierte Forschungsergebnisse vorliegen, um Doppelarbeit zu vermeiden. Eine Übersicht über Ortsfamilienbücher, die über mehrere Generationen hinweg alle Familien an einem bestimmten Ort erfassen, findet sich bei GENEALOGY.NET bzw. bei GENWIKI.
Bei der Erstellung Ihrer Ahnentafel ist es ratsam, Person für Person zurückzuverfolgen, um falsche Ergebnisse zu vermeiden. Berücksichtigen Sie dabei, dass Namen früher unterschiedlich geschrieben wurden und Namensgleichheit nicht zwingend auf Verwandtschaft hinweist. Die Häufung von Namensvorkommen in einem bestimmten Ort oder einer Region kann jedoch Hinweise darauf geben, in welcher Gegend nach einer gesuchten Person zu recherchieren ist.
Zu Beginn der Ahnenforschung werden typischerweise staatliche und kirchliche Personenstandsregister konsultiert, um die Namen und Lebensdaten der Vorfahren zu ermitteln und ein genealogisches Grundgerüst zu erstellen. Zu den Personenstandsregistern werden sog. Sicherungsregister geführt. Man unterscheidet daher zwischen Erstregistern (Personenstandsregistern) und Zweitregistern (Sicherungsregistern). Diese zentralen Quellen finden Sie auch in den beiden rheinland-pfälzischen Landesarchiven.
Für die Erstschriften sind prinzipiell die Kommunen zuständig. Über einen Verwahrungs- und Verwaltungsvertrag können die Unterlagen jedoch auch in den VK-Beständen der jeweiligen Städte und Gemeinden im Landeshauptarchiv Koblenz (D.01. und D.02.) oder im Landesarchiv Speyer (S 1 VK Personenstandsunterlagen) archiviert sein. Die Zweitregister verwahrt das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz zentral für das Bundesland Rheinland-Pfalz.
Für genealogische Archivrecherchen ist die Kenntnis des Ortes, an dem eine Geburt bzw. Taufe, eine Heirat oder ein Sterbefall bzw. eine Beerdigung stattfand von grundlegender Bedeutung, da Personenstandsregister normalerweise nicht ortsübergreifend durch einen Namensindex erschlossen sind. Die historische und aktuelle territoriale Zugehörigkeit einer Ortschaft bzw. die registerführende Stelle können Sie anhand eines historischen Ortslexika oder über die einzelnen Erläuterungen zu den Beständen ermitteln. Diese Beschreibungen („Bestandsbildner“) finden Sie in Apertus unter der Rubrik „nähere Informationen“ bei einem aufgerufenen Bestand.
Über APERTUS oder ARCHION können Sie vor Ihrem Archivbesuch überprüfen, ob die gewünschten Register oder Kirchenbücher bereits digitalisiert sind oder ob in digitalisierten Namensverzeichnissen bereits vorrecherchiert werden kann. Insbesondere liegen die in den Landesarchiven archivierten Kirchenbüchern fast vollständig digital vor.