In unserer neuen Serie True Crime erwarten Sie aktuelle Beiträge zu spannenden historischen Kriminalfällen. In den kommenden Monaten geben wir Einblicke in reale Verbrechen und ihre Hintergründe.
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Schicksale
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Als sich am Abend des 24.10.1924 Wilhelm Schlich auf den Weg nachhause macht, ahnt der ehemalige Separatist noch nicht, dass er bereits verfolgt wird. Wenig später wird Schlich Opfer eines Mordanschlages werden, der bis heute Fragen aufwirft.
Die Akte zu diesem Fall kann unter der Signatur LHAKO Best. 584,0001 - Nr. 2702 in unserem digitalen Lesesaal APERTUS online eingesehen werden.
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Im Fall der grausamen Brandstiftung und des Raubmordes in Trulben bei Pirmasens wurde Nikolaus Hunkler zum Tode verurteilt. Der perfide Plan: Haus a in Brand setzen, um die Bevölkerung des Ortes für Löscharbeiten dorthin zu locken – währenddessen wollte der Täter das Haus seines Onkels (Haus b auf Lageplan) ausrauben. Doch er hatte nicht mit seiner Tante gerechnet, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Haus befand und als Zeugin sterben musste.
Tauchen Sie ein in den Fall. Lassen Sie sich die gesamte Akte, Bestand J 75 Nr. 2532, hierzu im Lesesaal des Landesarchivs Speyer vorlegen oder stöbern Sie online durch den Fall in unserem virtuellen Lesesaal APERTUS.
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Ein großformatiges Aquarell aus dem Jahr 1607 zeigt die „Otterstadter und Speyerer Rheinauenlandschaft“. Aus der Vogelschau sieht man die Windungen des Stroms, eine Insel und mehrere Boote. Ein zweckfreies Idyll? Keineswegs!
Unser virtueller Lesesaal APERTUS verweist auf eine Prozessakte des Reichskammergerichts. Die Ansicht vom Rhein lag ursprünglich im „Augenscheinprotokoll“ eines beauftragten Beweiserhebungskommissars.
Es begann friedlich: Vor der Rheininsel, an der Mündung des Angelbachs, sitzen in einem Nachen zwei Fischer und frühstücken. Andere sind schon beim Fang. Von der gegenüberliegenden kurpfälzischen Rheinseite nähert sich ein größeres, mit mehreren Personen besetztes Flussschiff. Zwei Nachen werden aufgebracht. Die Fischer, alle Speyerer Bürger, wurden in Schwetzingen inhaftiert und erst gegen Auflagen freigelassen; Boote und Netze blieben als Pfand einbehalten.
Kurpfalz beanspruchte Gerichtshoheit über den nördlichen Oberrhein (dominium Rheni) und erließ 1580 eine Fischereiordnung. Verstöße wurden mit Geld- bis zu drakonischen Leibesstrafen geahndet. Dagegen rief die Stadt Speyer erfolgreich das Reichskammergericht an. Die Gefangennahme der Fischer war nun eine Machtprobe. Die Stadt verklagte Kurpfalz vor dem höchsten Gericht, ersuchte um ein Mandat gegen die „pfandung zwei abgepfandte fischernachen, 17 garn und fünf weggefurte Speyerer vischer und burger“. Die Fischerboote hätten sich noch auf städtischer Gemarkung befunden. Das bestritt Kurpfalz. Die Inhaftierten seien illegale „Schwarzfischer“, gegen die man berechtigterweise vorgegangen sei. Das als „pfälzischer Abriss“ bezeichnete Bild sollte dies dem Gericht veranschaulichen.
Abbildungen:
Rheinauenlandschaft bei Otterstadt und Speyer, kolorierte Zeichnung 40 x 32 cm, LA Speyer W 2 Nr. 1
Deckblatt des Augenscheinprotokolls im Reichskammergerichtsprozess Speyer gegen Kurpfalz, LA Speyer E 6 Nr. 3121 Quadrangel 16
Jost Amman, Flussfischer in seinem Nachen, Holzschnitt aus: Ständebuch, Nürnberg 1568
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Schüsse in der Koblenzer Altstadt 1931:
„Heute, den 20.10.1931 gegen 2:10 Uhr erscheint auf der hiesigen Dienststelle der Musiker Johann Marx (…) und teilte mit, daß hier soeben ein ihm unbekannter Mann von einem Nationalsozialisten angeschossen wurde (…)“. Bei der Person handelt es sich um den Arbeiter Josef Benedens. Er war an diesem Abend bei seiner Schwester in Lützel Skat spielen. Anschließend hatte er auf seinem Heimweg einen Umweg über mehrere Kneipen in der Koblenzer Altstadt gemacht. Hier wurde er dann in der Kronpfortstraße angeschossen, überlebte den Vorfall aber glücklicherweise. Seiner Aussage nach war er dort in eine Schlägerei zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten geraten, die sich mit den Rufen „Heil Moskau“ und „Heil Hitler“ identifizierten. Die anschließenden Ermittlungen richteten sich gegen mehrere Personen aus dem Kreis der Koblenzer Nationalsozialisten und Kommunisten. Ein Täter konnte allerdings, trotz Gegenüberstellungen von Verdächtigen, nicht ermittelt werden. Die dem Landeshauptarchiv Koblenz mittlerweile vorliegenden Unterlagen zum Verfahren bestehen aus einer Verfahrensakte und einer Handakte.
Es liegen mehrere Fotografien von Verdächtigen, eine Tatortskizze, eine Pistolenkugel und Hülsen vom Tatort bei. Die Akten wurden unter der Signatur LHAKo Best. 584,001 Nr. 987 UNr. 1-2 verzeichnet und können in unserem Lesesaal in Koblenz eingesehen werden.
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Dass in Archiven mitunter auch kriminelle Energie vorhanden sein kann, zeigt ein Beispiel aus dem Landesarchiv Speyer aus dem 19. Jahrhundert. Der Archivdiener Heinrich Cantzler des Königlichen Kreisarchivs Speyer hatte wohl seit dem Jahr 1841 heimlich mehr als fünf Tonnen Protokollbände, Akten sowie 325 Urkunden und Einbanddecken aus dem Archiv an verschiedene Altpapierhändler bzw. Buchbinder verkauft. Über den Gang der Ermittlungen, die 1842 starteten, gibt seine Personalakte Auskunft.
Noch vor der Urteilsverkündung ist Cantzler aber nach Amerika geflohen, obwohl er davor noch darum bat, im Dienst belassen zu werden. Die Königlich-Bayerische Regierung blieb aber bei ihrer Meinung und wollte Cantzler aus dem Dienst entfernen.
Über den weiteren Gang der Ermittlungen und über die Rückholung der Akten durch das Kreisarchiv Speyer gibt die umfangreiche Akte detaillierte Auskunft.

„Herr von Papen folgt Herrn Hitler wie ein Schatten“ – Eine Ermittlungsakte von 1933
Was kann uns eine einzelne Ermittlunsakte über die politischen Verhältnisse im Jahr 1933 erzählen?
Eine erstaunliche Spur findet sich in einem Vorgang aus der Eifel. Am 28. Februar 1933 verfasste der Oberlandjäger Griebler vom Landjägerposten Kerpen einen Bericht über den Zentrumspolitiker Matthias Neyses.
Neyses soll bei Wahlkampfveranstaltungen in Leudersdorf und Niederehe den damaligen Reichskanzler Adolf Hitler beleidigt haben.
Der entscheidende Satz lautete:
„Herr von Papen sei also der Vormund des Herrn Reichskanzlers.“
Gemeint war Franz von Papen, der zu diesem Zeitpunkt Hitlers Vizekanzler war. Papen spielte eine wichtige Rolle bei der politischen Entwicklung, die Hitler Anfang 1933 ins Reichskanzleramt führte.
Der Bericht des Oberlandjägers wurde an die Polizeiverwaltung Hillesheim weitergeleitet und schließlich der Staatsanwaltschaft Trier vorgelegt. Doch dort wurde der Vorgang beendet – mit den bemerkenswert knappen Worten:
„Kein Anlaß zu Weiterem.“
Am 18. Juli 1933 wurde die Angelegenheit endgültig weggelegt. ????
Besonders interessant wird der Fall durch die Person von Matthias Neyses selbst. Er gehörte von 1920 bis 1933 für den Wahlkreis 21, Koblenz-Trier, dem Reichstag an. Im März 1933 stimmte er schließlich auch für das Ermächtigungsgesetz, mit dem die Regierung Hitler weitreichende gesetzgeberische Vollmachten erhielt.
Damit zeigt dieser kleine Aktenvorgang eine widersprüchliche und zugleich hochspannende politische Situation: Noch Anfang 1933 wurden politische Äußerungen gegen Hitler polizeilich dokumentiert und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wenige Monate später war die politische Ordnung der Weimarer Republik bereits weitgehend zerstört.
???? Das Besondere: Der Vorgang ist heute digital über das Archivportal APERTUS einsehbar. Die Akte trägt die Signatur Best. 584,002 Nr. 39.
In den Beständen der Staatsanwaltschaften Koblenz und Trier finden sich darüber hinaus zahlreiche weitere Verfahren zu politischen Straftaten aus der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus.
???? Solche Originalakten ermöglichen einen unmittelbaren Blick auf die Vergangenheit – nicht nur auf die großen historischen Ereignisse, sondern auch auf die kleinen Vorgänge, die damals in Polizei- und Justizakten festgehalten wurden.
