In unserer neuen Serie True Crime erwarten Sie aktuelle Beiträge zu spannenden historischen Kriminalfällen. In den kommenden Monaten geben wir Einblicke in reale Verbrechen und ihre Hintergründe.

Schicksale

Ortskarte Mord in Mendig

Als sich am Abend des 24.10.1924 Wilhelm Schlich auf den Weg nachhause macht, ahnt der ehemalige Separatist noch nicht, dass er bereits verfolgt wird. Wenig später wird Schlich Opfer eines Mordanschlages werden, der bis heute Fragen aufwirft.

Die Akte zu diesem Fall kann unter der Signatur LHAKO Best. 584,0001 - Nr. 2702 in unserem digitalen Lesesaal APERTUS online eingesehen werden.

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Ortskarte Trulben

Im Fall der grausamen Brandstiftung und des Raubmordes in Trulben bei Pirmasens wurde Nikolaus Hunkler zum Tode verurteilt. Der perfide Plan: Haus a in Brand setzen, um die Bevölkerung des Ortes für Löscharbeiten dorthin zu locken – währenddessen wollte der Täter das Haus seines Onkels (Haus b auf Lageplan) ausrauben. Doch er hatte nicht mit seiner Tante gerechnet, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Haus befand und als Zeugin sterben musste. 

Tauchen Sie ein in den Fall. Lassen Sie sich die gesamte Akte, Bestand J 75 Nr. 2532, hierzu im Lesesaal des Landesarchivs Speyer vorlegen oder stöbern Sie online durch den Fall in unserem virtuellen Lesesaal APERTUS.

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Ein großformatiges Aquarell aus dem Jahr 1607 zeigt die „Otterstadter und Speyerer Rheinauenlandschaft“. Aus der Vogelschau sieht man die Windungen des Stroms, eine Insel und mehrere Boote. Ein zweckfreies Idyll? Keineswegs! 

Unser virtueller Lesesaal APERTUS verweist auf eine Prozessakte des Reichskammergerichts. Die Ansicht vom Rhein lag ursprünglich im „Augenscheinprotokoll“ eines beauftragten Beweiserhebungskommissars. 

Es begann friedlich: Vor der Rheininsel, an der Mündung des Angelbachs, sitzen in einem Nachen zwei Fischer und frühstücken. Andere sind schon beim Fang. Von der gegenüberliegenden kurpfälzischen Rheinseite nähert sich ein größeres, mit mehreren Personen besetztes Flussschiff. Zwei Nachen werden aufgebracht. Die Fischer, alle Speyerer Bürger, wurden in Schwetzingen inhaftiert und erst gegen Auflagen freigelassen; Boote und Netze blieben als Pfand einbehalten.

Kurpfalz beanspruchte Gerichtshoheit über den nördlichen Oberrhein (dominium Rheni) und erließ 1580 eine Fischereiordnung. Verstöße wurden mit Geld- bis zu drakonischen Leibesstrafen geahndet. Dagegen rief die Stadt Speyer erfolgreich das Reichskammergericht an. Die Gefangennahme der Fischer war nun eine Machtprobe. Die Stadt verklagte Kurpfalz vor dem höchsten Gericht, ersuchte um ein Mandat gegen die „pfandung zwei abgepfandte fischernachen, 17 garn und fünf weggefurte Speyerer vischer und burger“. Die Fischerboote hätten sich noch auf städtischer Gemarkung befunden. Das bestritt Kurpfalz. Die Inhaftierten seien illegale „Schwarzfischer“, gegen die man berechtigterweise vorgegangen sei. Das als „pfälzischer Abriss“ bezeichnete Bild sollte dies dem Gericht veranschaulichen.

Abbildungen:
Rheinauenlandschaft bei Otterstadt und Speyer, kolorierte Zeichnung 40 x 32 cm, LA Speyer W 2 Nr. 1
Deckblatt des Augenscheinprotokolls im Reichskammergerichtsprozess Speyer gegen Kurpfalz, LA Speyer E 6 Nr. 3121 Quadrangel 16
Jost Amman, Flussfischer in seinem Nachen, Holzschnitt aus: Ständebuch, Nürnberg 1568 

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