Vortrag im Landeshauptarchiv Koblenz, Karmeliterstr. 1/3,
am Dienstag, 03. Juni 2025, 18:00 Uhr
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann die Forderung der Verantwortungsübernahme für die Gräueltaten, die das „Dritte Reich“ in zwölf Jahren Herrschaft begangen hatte. Weit über die historisch tradierte Forderung nach Reparationszahlungen, wie sie bereits nach dem Ersten Weltkrieg realisiert wurden, forderte man nun eine historische und juristische Neuheit: Die Wiedergutmachung.
Schließlich wurde bisher kein Staat nach der Niederlage eines Krieges gezwungen, Entschädigungs- und Restitutionsleistungen für die an einer verfolgten Minderheit im eigenen Land begangenen Verbrechen durchzuführen. Doch die Frage schien nicht leicht zu beantworten, denn ganz zynisch konnte man fragen: „Was verlangt man für sechs Millionen Tote?“ (Benjamin Ferencz) Und so widmete man sich dieser „Suche nach dem Recht“, und zwar „dem richtigen Recht“ (Winstel: Verhandelte Gerechtigkeit, S. 59).
Durch politische Entscheidungen über behördliche Antragsbewilligung zeichnete sich zügig ab, dass der Themenkomplex doch nicht leichtfertig fertigzustellen war, widmete sich doch die Bundesregierung selbst in den 1950ern der Gesetzgebung. Mit dem Bundesergänzungsgesetz vom 1. Oktober 1953 und insbesondere dem Bundesentschädigungsgesetz vom 29. Juni 1956 wurde der Entscheidungsspielraum der Länder limitiert und fortan durch Bundesgesetzgebung geregelt.
Im Rahmen der Vortragsveranstaltungen des Landeshauptarchivs Koblenz erläutern Herr Maurice Weishaupt und Herr Dr. Eike v. Boetticher die Geschichte der Wiedergutmachung von 1945 bis 1953 in Rheinland-Pfalz. Aus Sicht des Bundeslandes werden die entscheidenden historischen Momente und Motive zur Entwicklung dieses historisch präzedenzlosen Vorhabens dargestellt.
Wir freuen uns, Sie zu dieser Veranstaltung einladen zu dürfen! Bei einem Glas Wein wird sich die Möglichkeit für intensiven Austausch und Gespräch ergeben.
Kontakt: Dr. Christine Goebel, c.goebel(at)lav.rlp.de, Tel. 0261 9129-117